Ist meine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig?
Wer eine Terrassenüberdachung plant, steht erstmal vor der Frage ob dafür eine Genehmigung benötigt wird. Wie sehen die baurechtlichen Bestimmungen aus? Was muss ich beachten und wen muss ich informieren?
In erster Linie gelten die lokalen Bebauungspläne eines Baugebiets. Hier können verschiedene Themen geregelt sein, die sich über die Landesbauordnungen (LBO) der Länder hinwegsetzen. Dies kann beispielsweise die Farbe Ihrer Dachziegel oder die Höhe der Grundstückszäune sein. Regelungen bezüglich Glasdächern sind eher ungewöhnlich aber trotzdem nicht pauschal auszuschließen.
Sollte Ihr lokaler Bebauungsplan keine spezifischen Punkte bezüglich Überdachungen aus Glas aufweisen, gilt die LBO von Baden-Württemberg. Es ist zu erwähnen, dass jedes Land seine eigenen LBOs herausgibt und was in Baden-Württemberg gilt, gilt nicht unbedingt in Bayern oder Hessen.
Im Wortlaut ist im Anhang zu §50 Abs. 1 Verfahrensfreie Vorhaben in der LBO von Baden-Württemberg aufgeführt:
Terrassenüberdachungen […] bis 30m2 Grundfläche
Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30m2 Grundfläche
Ihre XL Terrassenüberdachung mit beispielsweise 7x4m = 28m2 wäre dementsprechend noch verfahrensfrei, solange Sie nicht komplett verglast ist, sprich alle Seiten drum herum sind geschlossen – Dann gilt das Bauwerk nämlich als Sommergarten oder Kaltwintergarten und bedarf grundsätzlich einer Genehmigung.
Bei Balkonen ist diese Regelung allerdings wieder entspannter, da explizit Balkonverglasungen als verfahrensfrei vermerkt sind. Dies jedoch begrenzt auf einen Rauminhalt von 40m3. Wird eine Heizung in den neu entstandenen Raum eingebaut und der Anbau zu Wohnraumzwecken genutzt, ist dieser Anbau auch grundsätzlich immer genehmigungspflichtig.
Beim Anschluss am Haus oder über einer freien Fläche gelten andere bauliche Bestimmungen. Bauen Sie eine Terrassenüberdachung über dem Freisitz, sind die Vorschriften identisch mit der Errichtung eines Carports. Wenn Sie die Überdachung am Haus anbauen, sollten Sie sich informieren ob die geplante Überdachung im Baufenster liegt und ob Ausnahmen benötigt werden.
Planen Sie eine genehmigungsfreie Terrassenüberdachung sind allgemeine Bauvorschriften, wie die Einhaltung der Grenzabstände zum Nachbargrundstück, in jedem Fall auch zu berücksichtigen. Hier gelten 2,5m in Baden Württemberg und ist einer der häufigtsen Punkte, dass Terrassendächer nicht genehmigt werden. Diese Regelung wird bei Reihenhäusern zwar wieder aufgeweicht, es ist aber trotzdem ratsam im lokalen Bauamt die Regelung bezüglich Grenzabständen speziell für Ihr Baugebiet zu erfragen und ein gutes Verhältnis zum Nachbar zu pflegen.
Die genehmigungsfreie Errichtung unterliegt strengen Kriterien der LBO und kann bei Nichteinhaltung oder Beschwerden zu Anordnung zum Rückbau führen. Darum gilt grundsätzlich: Im Zweifel fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist oder Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dazu nehmen Sie am besten Ihre Baugesuchsmappe mit aufs Amt.
Links:
Bauamt Göppingen
Bauamt Esslingen
Bauamt Tübingen
Bauamt Stuttgart
Bauamt Reutlingen
Bauamt Rems-Murr-Kreis
Bauamt Ostalbkreis
Bauamt Alb-Donau-Kreis
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